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Beiträge unserer Mitglieder

CHP und die juristische Revolution

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17. Februar 1926, Türkische Nationalversammlung, Verabschiedung des türkischen Zivilgesetzbuches

Der Zusammenhang zwischen dem türkischen und dem schweizerischen Zivilgesetzbuch

Cumhuriyet Halk Partisi (CHP, Die Republikanische Volkspartei) ist als Gründungspartei der Republik Türkei die Gestalterin eines umfassenden Modernisierungs- und Transformationsprojekts. Die Vision von Mustafa Kemal Atatürk, dem wichtigsten Architekten dieses Projekts, war der Aufbau eines modernen, säkularen Staates, der auf der Rechtsstaatlichkeit basiert. Bei der Entwicklung dieser Vision dienten europäische Staatsmodelle als wichtige Orientierung, wobei die Schweiz eine besondere Rolle spielte.

Die Bewegung der Genç Türkler (Jungtürken), die Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts entstand, setzte sich für eine verfassungsmässige, säkulare und rechtsstaatliche Ordnung im Osmanischen Reich ein. Viele ihrer Vertreter lebten im Exil in Europa und erhielten ihre Ausbildung in Ländern wie Frankreich, Italien, Deutschland und der Schweiz. Dadurch lernten sie die europäischen Rechtssysteme gut kennen. Einer der wichtigsten Akteure war Mahmut Esat Bozkurt (1892–1943), der in Fribourg Jura studierte und eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung und Einführung des türkischen Zivilgesetzbuches im Jahr 1926 spielte.

Mahmut Esat Bozkurt war zwischen 1924 und 1930 Justizminister der Republik Türkei. Das schweizerische Zivilrecht bildete die Grundlage des türkischen Zivilgesetzbuches. Dies lag an der säkularen Struktur des schweizerischen Zivilrechts, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie seiner Eignung für eine multikulturelle Gesellschaft.

Beispiele für die Ähnlichkeiten zwischen dem Schweizerischen und dem Türkischen Zivilgesetzbuch im Jahr 1926

Das türkische Zivilgesetzbuch übernahm viele Regelungen aus dem schweizerischen Recht, insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Güterrecht, Ehe, Scheidung, Eigentum und Vertragsfreiheit. Es handelt sich jedoch nicht um eine wortwörtliche Übersetzung. In vielen Punkten wurden Anpassungen an die kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen der Türkei vorgenommen.

Während der osmanischen Zeit war die Mehrehe für Männer erlaubt. Ab 1926 wurde in der Türkei die Einehe verpflichtend eingeführt. Ausserdem war zuvor eine religiöse Eheschliessung ausreichend, während mit dem neuen Gesetz die standesamtliche Ehe zwingend vorgeschrieben wurde und die religiöse Eheschliessung keine rechtliche Gültigkeit mehr hatte. Auch im Erbrecht gab es eine grundlegende Änderung. Früher erhielten Männer einen doppelten Erbanteil gegenüber Frauen. Mit dem neuen Zivilrecht wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Erbe eingeführt.

Beispiele für die Unterschiede zwischen dem Schweizerischen und dem Türkischen Zivilgesetzbuch im Jahr 1926

Nach dem Zivilrecht von 1926 lag das Heiratsalter in der Schweiz bei 20 Jahren für Männer und 17 Jahren für Frauen. In der Türkei wurde es zunächst auf 18 Jahre für Männer und 17 Jahre für Frauen festgelegt. Im Jahr 1938 wurde das Mindestalter weiter gesenkt: auf 17 Jahre für Männer und 14 Jahre für Frauen [ref1]. Obwohl 14 Jahre aus heutiger Sicht sehr niedrig erscheinen, war dies im Vergleich zur osmanischen Praxis ein Fortschritt. Im Osmanischen Reich konnten leider Mädchen nach islamischem Recht bereits im Alter von neun Jahren verheiratet werden [ref2]. Sogar die Tochter des osmanischen Sultans Ahmed III. wurde im Alter von fünf Jahren verheiratet [ref2]. In einer Gesellschaft, in der Kinderheirat leider als normal galt, war es damals nicht möglich, das Heiratsalter auf 17 Jahre festzulegen. Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Realität wurde das Heiratsalter auf 14 Jahre festgelegt. Heute liegt das gesetzliche Heiratsalter in der Türkei für Frauen und Männer bei 18 Jahren. Jüngere Eheschliessungen sind nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt.

Obwohl das Rechtssystem in der Schweiz und in der Türkei bei der Vermögensaufteilung im Scheidungsfall ähnlich war, war eine Scheidung nach dem Zivilgesetz von 1926 in der Türkei schwieriger. In der Schweiz war eine Scheidung möglich, wenn ein Ehepartner dies wollte. In der Türkei hingegen waren dafür besondere Gründe wie Ehebruch oder Lebensgefahr erforderlich, damit ein Scheidungsurteil erlassen wurde. In anderen Fällen mussten beide Ehepartner der Scheidung zustimmen. Heute ist in der Türkei eine Scheidung auch auf Antrag nur eines Ehepartners bei schwerer Zerrüttung der Ehe möglich.

Gesellschaftliche Akzeptanz und Widerstände

Obwohl das türkische Zivilgesetzbuch von 1926 in städtischen und gebildeten Kreisen relativ schnell akzeptiert wurde, dauerte seine Durchsetzung in ländlichen Regionen deutlich länger. Zum Beispiel werden auch heute in ländlichen Regionen religiöse Eheschliessungen ohne standesamtliche Eheschliessung und Vielehe praktiziert. Laut einem Bericht des türkischen Ministeriums für Familie und Soziale Politik werden heute etwa 3 % der Ehen nur durch eine religiöse Eheschliessung ohne standesamtliche Eheschliessung geschlossen [Ref3].

Ein Abgeordneter der Partei YRP (Yeniden Refah Partisi), Ali Yüksel, der angab, drei Ehefrauen zu haben, wurde über die Listen der AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi) ins Parlament gewählt und ist weiterhin Mitglied der Grossen Nationalversammlung der Türkei. Ali Yüksel wurde von Frauenrechtsaktivistinnen und Vertretern der CHP protestiert, weil er das Zivilrecht nicht anwendete und zur Scharia aufrief [Ref4, Ref5].

Auch im Erbrecht ist eine männerdominierte Denkweise in der Türkei noch weit verbreitet. Frauen werden oft nach religiösen Regeln benachteiligt, sowohl in ländlichen Regionen als auch in der Stadt. Genaue statistische Daten dazu liegen jedoch nicht vor. Die CHP setzt sich weiterhin für die Umsetzung und gesellschaftliche Akzeptanz der Gleichstellung von Frauen und Männern durch Bildung und Aufklärungsarbeit ein.

 

Autor: Kadir Akın

Email: aakin@phys.ethz.ch

Datum: 2.2.2026

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