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Die Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen mit der Republik

Am 5. Dezember 1934 wurde türkischen Frauen das Recht zu wählen und gewählt zu werden gewährt.
Eine Errungenschaft der Republik: Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in der Türkei
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wurde in vielen Ländern erst nach langen und kontroversen Auseinandersetzungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts erkämpft. Die Republik Türkei nahm in historischer Hinsicht im Bereich der Frauenrechte eine Vorreiterrolle ein und diente vielen Ländern als Beispiel.
Türkische Frauen erhielten 1930 das Wahlrecht bei Kommunalwahlen, 1933 bei Wahlen zu den Dorfräten (Muhtarlık) und schließlich am 5. Dezember 1934 das aktive und passive Wahlrecht bei Parlamentswahlen [ref1] [ref2]. Damit gehörte die Türkei zu den ersten Ländern weltweit, die Frauen dieses Recht einräumten.
Während Frauen in der Türkei bereits 1934 das Recht erhielten, Abgeordnete zu wählen und gewählt zu werden, wurde dieses Recht Frauen in Frankreich erst 1944, in Italien 1946, in Belgien 1948 und in der Schweiz auf Bundesebene sogar erst 1971 gewährt [ref3] [ref4]. Darüber hinaus konnten Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden in der Schweiz bis zum Jahr 1990 nicht an lokalen Wahlen teilnehmen [ref4]. Dieser Vergleich unterstreicht die reformorientierte und fortschrittliche Haltung der jungen Republik Türkei in ihren Gründungsjahren.
Atatürk und die Frauenrechte: Kein „Gnadenakt“, sondern ein Bürgerrecht
Nach Auffassung Mustafa Kemal Atatürks waren Frauenrechte weder eine aus dem Westen übernommene Nachahmung noch ein Frauen gewährtes Privileg, sondern eine natürliche Konsequenz gleichberechtigter Bürgerschaft [ref2].
„Eine Gesellschaft, die dem einen Geschlecht erlaubt voranzuschreiten, während sie das andere in Ketten hält, kann keinen Fortschritt erzielen.“
Mustafa Kemal Atatürk
Im Jahr 1930 wurde Halime Çavuş im Landkreis Hopa (Artvin) zur ersten weiblichen Muhtarin der Türkei gewählt. Zudem wurde Sadiye Hanım in der Gemeinde Kılıçkaya im Landkreis Yusufeli (Artvin) die erste Bürgermeisterin der Türkei. Bei den Wahlen vom 8. Februar 1935 zogen 17 Frauen in die Große Nationalversammlung der Türkei ein; durch Nachwahlen erhöhte sich diese Zahl auf 18. Dieser Anteil entsprach etwa 5 % der Gesamtzahl der Abgeordneten und lag damit über dem damaligen Durchschnitt vieler europäischer Länder [ref3].
Die ersten weiblichen Abgeordneten des türkischen Parlaments waren: Mebrure Gönenç (Afyonkarahisar), Hatı (Satı) Çırpan (Ankara), Türkan Örs Baştuğ (Antalya), Sabiha Gökçül Erbay (Balıkesir), Ayşe Şekibe İnsel (Bursa), Hatice Özgener (Çankırı), Huriye Öniz Baha (Diyarbakır), Fatma Memik (Edirne), Nakiye Elgün (Erzurum), Fakihe Öymen (İstanbul), Benal Nevzat İştar Arıman (İzmir), Ferruh Güpgüp (Kayseri), Bahire Bediş Morova Aydilek (Konya), Mihri Pektaş (Malatya), Meliha Ulaş (Samsun), Fatma Esma Nayman (Adana), Sabiha Görkey (Sivas) und Seniha Hızal (Trabzon).
Blick aus heutiger Perspektive
Gleichberechtigung in der politischen Repräsentation gewinnt ihre Bedeutung nicht allein durch rechtliche Garantien, sondern durch die tatsächliche Ausübung dieser Rechte. Am 5. Dezember 1934 wurde Frauen in der Türkei nicht nur das aktive und passive Wahlrecht verliehen, sondern zugleich das auf Vernunft, Wissenschaft und Gleichheit beruhende republikanische Staatsverständnis deutlich gemacht. Mustafa Kemal Atatürk betrachtete Frauenrechte nicht als Gnade, sondern als gleichberechtigtes Bürgerrecht und setzte dieses Verständnis durch Gesetze und Reformen konsequent um. Dieser historische Schritt stellt bis heute sowohl eine Quelle des Stolzes als auch ein bedeutendes Erbe dar, das uns an unsere Verantwortung erinnert, die Republik zu bewahren.

Trotz der vergangenen neunzig Jahre bleibt die Frage aktuell, inwieweit sich diese wegweisende historische Errungenschaft in einer gleichberechtigten politischen Repräsentation widerspiegelt. Aktuelle Daten zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Laut Zahlen aus dem Jahr 2024 führen Schweden, Finnland und Dänemark mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von rund 45 % in ihren Parlamenten [ref5]. Während der Frauenanteil im Schweizer Parlament 2023 bei 38 % lag, betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter in der Türkei im Jahr 2022 lediglich 17 % [ref6] [ref7]. Diese Daten verdeutlichen die strukturellen und politischen Unterschiede zwischen den Ländern hinsichtlich der gleichberechtigten politischen Teilhabe von Frauen. Die gleichberechtigte Repräsentation von Frauen in der Politik ist nicht nur eine demokratische Notwendigkeit, sondern eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine moderne und inklusive Demokratie. Defizite in diesem Bereich müssen daher dringend durch bewusste und entschlossene politische Maßnahmen behoben werden.
Autor: Özlem Altintaş Akın
E-Mail: ozlem6ntas@hotmail.com
Datum: 07.02.2026
Referenzen
[ref1] Türkiye Barolar Birliği, 5 Aralık Türk Kadınına Seçme ve Seçilme Hakkının Tanınması https://www.barobirlik.org.tr/Haberler/5-aralik-turk-kadinina-secme-ve-secilme-hakkinin-taninmasi-73587
[ref2] Atatürk Araştırma Merkezi Dergisi, Kadınlara Seçme ve Seçilme Hakkı Verilmesinin Türk Kamuoyundaki Yankıları https://atamdergi.gov.tr/tam-metin/69/tur#:~:text=1930%20y%C4%B1l%C4%B1nda%20kad%C4%B1nlara%20belediye%20se%C3%A7imlerine,se%C3%A7me%20ve%20se%C3%A7ilme%20hakk%C4%B1%20tan%C4%B1nm%C4%B1%C5%9Ft%C4%B1r.
[ref3] Inter-Parliamentary Union (IPU), Women’s Suffrage: A World Chronology of the Recognition of Women’s Rightshttp://archive.ipu.org/wmn-e/suffrage.htm#Note1
[ref4] Schweizerisches Bundesarchiv, Frauenstimmrecht in der Schweizhttps://www.bar.admin.ch/bar/de/home/recherche/recherchetipps/themen/frauenstimmrecht.html
[ref5]https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/edn-20250307-1?utm_source=chatgpt.com [ref6]https://www.swissinfo.ch/eng/politics/elections-2023-switzerland-loses-ground-on-women-in-parliament/48919610 [ref7]https://share.google/WWsjQ32rYIMBVMX0e

